Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
AUSZUG AUS
DEM GASTAUFNAHMEVERTRAG
- Wie immer im Geschäftsleben
geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte
Zimmerreservierung begründet zwischen zwei Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch
der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst
werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte:
- Der Gastaufnahmevertrag gilt
als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer
Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die
Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige
mündliche Formbindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und
Vermieter zur Einhaltung.
- Der Vermieter verpflichtet
sich, dem Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung in einwandfreier
Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen
Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast
eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn
er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung
trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet
sich ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnungen baldmöglichst
anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann,
und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
- Wenn der Gast vor Beginn des
Aufenthalts vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als
vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen
er das reservierte Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt,
den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen.
Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten
Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten werden in der
Regel in Ansatz gebracht:
- 40%des Preises für
Übernacht./Vollpension (60%)
- 30%des Preises für Übernacht./Halbpension
(70%)
- 20%des Preises für
Übernachtung/Frühstück (80%)
- 10%des Preises für
Übernachtung (90%)
- 5%des Preises für eine
Ferienwohnung (95%)
- An-und Abreisetag gelten als
ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast
das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 17 Uhr zur Verfügung. Am
Abreisetag muss der Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung bis
10 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den
nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
- Die in der Preistabelle
ausgedruckten Preise gelten für eine Person pro Übernachtung bei einer
ununterbrochenen Mietdauer von 5 Tagen und mehr bei Unterbringung in einem
Doppelzimmer. Bei Ferienwohnungen gilt der Preis für die gesamte Wohnung
bei Belegung mit der vorgesehenen Personenzahl. Die angegebenen Preise entsprechen
dem Stand November 2008 und gelten als Endpreise. Maßgebend ist in jedem
Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis. Der
Verkehrsverein ist nicht Anbieter im Sinne der Preisgabenverordnung.
Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige Vermieter.
- Gerichtsstand ist das
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Bilder © Nico Wobben. Mehr Bilder finden Sie in unserer Bildergalerie!
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